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Minijob-Abgaben 2026 für Arbeitgeber: 31,17 %

13. Februar 2026

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Ein Minijob kostet Arbeitgeber mehr als nur den Lohn. Neben dem Verdienst des Minijobbers fallen pauschale Abgaben an — für Krankenversicherung, Rentenversicherung, Umlagen und Steuern.

Dieser Artikel erklärt, wie hoch die Abgaben 2026 sind, was sich geändert hat und was Arbeitgeber bei der Kalkulation beachten sollten.

Was zahlt der Arbeitgeber bei einem gewerblichen Minijob?

Für jeden gewerblichen Minijob führt der Arbeitgeber pauschale Abgaben an die Minijob-Zentrale ab. Seit dem 1. Januar 2026 liegt der Gesamtbeitrag bei 31,17 % des Verdienstes.

Bei einem Minijobber, der die volle Verdienstgrenze von 603 € ausschöpft, bedeutet das rund 188 € pro Monat an Arbeitgeberabgaben.

603 € × 31,17 % ≈ 188 € Arbeitgeberabgaben pro Monat

Die Gesamtkosten für den Arbeitgeber liegen damit bei etwa 791 € pro Monat.

Aufschlüsselung der Abgaben 2026 (gewerblich)

  • Krankenversicherung (KV): 13,0 %
  • Rentenversicherung (RV): 15,0 %
  • Pauschsteuer: 2,0 %
  • Umlage U1 (Krankheit): 0,8 %
  • Umlage U2 (Mutterschaft): 0,22 %
  • Insolvenzgeldumlage: 0,15 %

Gesamt: 31,17 %

Der Arbeitnehmer-Eigenanteil zur Rentenversicherung beträgt zusätzlich 3,6 % — sofern keine Befreiung vorliegt. Das wird direkt vom Verdienst des Minijobbers einbehalten.

Was hat sich 2026 geändert?

Gute Nachricht für Arbeitgeber: Die Umlage U1 ist gesunken — von 1,1 % (2025) auf 0,8 % (2026). Das reduziert die Gesamtabgaben von 31,47 % auf 31,17 %. Bei einem Verdienst von 603 € spart der Arbeitgeber damit rund 1,80 € pro Monat pro Minijobber.

Alle übrigen Beitragssätze bleiben unverändert.

Abgaben im Privathaushalt: Deutlich günstiger

Wer einen Minijobber im Privathaushalt beschäftigt — etwa eine Putzhilfe oder Gartenhilfe — zahlt deutlich weniger. Der Gesamtbeitrag liegt 2026 bei nur 14,62 %.

Gewerblich vs. Privathaushalt:

  • Krankenversicherung: 13,0 % (Gewerbe) vs. 5,0 % (Haushalt)
  • Rentenversicherung: 15,0 % (Gewerbe) vs. 5,0 % (Haushalt)
  • Pauschsteuer: 2,0 % (Gewerbe) vs. 2,0 % (Haushalt)
  • Umlage U1: 0,8 % (Gewerbe) vs. 0,8 % (Haushalt)
  • Umlage U2: 0,22 % (Gewerbe) vs. 0,22 % (Haushalt)
  • Unfallversicherung: —(Gewerbe) vs. 1,6 % (Haushalt)
  • Insolvenzgeldumlage: 0,15 % (Gewerbe) vs. — (Haushalt)

Gesamt: 31,17 % (Gewerbe) vs. 14,62 % (Haushalt)

Zusätzlich können Arbeitgeber im Privathaushalt die Kosten steuerlich absetzen — bis zu 510 € pro Jahr über die Steuererklärung.

Wie haben sich die Abgaben entwickelt?

Die Abgaben für gewerbliche Minijobs waren nicht immer so hoch. Als Minijobs 2003 eingeführt wurden, lag der Gesamtbeitrag bei nur 26,3 %. Im Juli 2006 stiegen die Pauschalbeiträge für Kranken- und Rentenversicherung deutlich — von 11 % auf 13 % (KV) und von 12 % auf 15 % (RV). Seitdem sind diese Kernbeiträge stabil.

Die Schwankungen der letzten Jahre kommen fast ausschließlich durch Änderungen bei den Umlagen (U1, U2) und der Insolvenzgeldumlage zustande.

  • 2003: 26,30 %
  • 2006 (ab Juli): 30,10 %
  • 2013: 30,99 %
  • 2020: 31,45 %
  • 2025: 31,47 %
  • 2026: 31,17 %

Die Tendenz der letzten Jahre: Die Abgaben pendeln um die 31 % — mit leichten Schwankungen je nach Umlagensatz.

Wann und wie werden die Abgaben gezahlt?

Die Abgaben werden monatlich an die Minijob-Zentrale überwiesen. Der Ablauf ist:

  1. Beitragsnachweis übermitteln — digital über ein Lohnabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal
  2. Zahlung leisten — spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats

Bei verspäteter Zahlung fallen Säumniszuschläge von 1 % des ausstehenden Betrags pro angefangenem Verzugsmonat an.

Rechenbeispiel: Was kostet ein Minijobber wirklich?

Gewerblicher Minijob (31,17 %):

  • Verdienst Minijobber: 603 € / Monat — 7.236 € / Jahr
  • Arbeitgeberabgaben: ~188 € / Monat — ~2.255 € / Jahr
  • Gesamtkosten Arbeitgeber: ~791 € / Monat — ~9.491 € / Jahr

Minijob im Privathaushalt (14,62 %):

  • Verdienst Minijobber: 603 € / Monat — 7.236 € / Jahr
  • Arbeitgeberabgaben: ~88 € / Monat — ~1.058 € / Jahr
  • Gesamtkosten Arbeitgeber: ~691 € / Monat — ~8.294 € / Jahr

Was ist darin enthalten — und warum?

Die Abgaben sind kein verlorenes Geld. Arbeitgeber erhalten dadurch konkrete Vorteile:

  • Umlage U1 sorgt dafür, dass Arbeitgeber bei Krankheit des Minijobbers 80 % der Lohnfortzahlung erstattet bekommen.
  • Umlage U2 deckt die Kosten bei Mutterschaft ab. Und die gesetzliche Unfallversicherung schützt bei Arbeitsunfällen — ohne Anmeldung müsste der Arbeitgeber die Behandlungskosten selbst tragen.

Fazit

Die Arbeitgeberabgaben bei Minijobs liegen 2026 bei rund 31 % im Gewerbe und knapp 15 % im Privathaushalt. Durch die Senkung der U1-Umlage zahlen Arbeitgeber etwas weniger als im Vorjahr. Wer die Kosten von Anfang an einplant, erlebt keine Überraschungen — und profitiert von der Absicherung, die das Umlageverfahren bietet.

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